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   BSG, 21.09.2017 - B 12 KR 40/16 B   

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https://dejure.org/2017,53834
BSG, 21.09.2017 - B 12 KR 40/16 B (https://dejure.org/2017,53834)
BSG, Entscheidung vom 21.09.2017 - B 12 KR 40/16 B (https://dejure.org/2017,53834)
BSG, Entscheidung vom 21. September 2017 - B 12 KR 40/16 B (https://dejure.org/2017,53834)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Befreiung von der Versicherungspflicht; Grundsatzrüge; Kein Anspruch auf generelle Unterlassung einer bestimmten Verwendung von Mitteln aus dem Beitragsaufkommen; Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen; Risikostrukturausgleich auf der Grundlage eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von der Versicherungspflicht; Grundsatzrüge; Kein Anspruch auf generelle Unterlassung einer bestimmten Verwendung von Mitteln aus dem Beitragsaufkommen; Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen; Risikostrukturausgleich auf der Grundlage eines ...

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13
    Befreiung von der Versicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BSG, 21.09.2017 - B 12 KR 40/16 B
    Im Übrigen hat das BVerfG bereits entschieden, dass die verfassungsrechtliche Schutzpflicht für das Leben den Gesetzgeber nicht hindert, Leistungen der sozialen Krankenversicherung bei einem nicht rechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft vorzusehen (BVerfGE 88, 203, 325 ff).
  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 11/09 R

    Krankenversicherung - Auffangpflichtversicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a

    Auszug aus BSG, 21.09.2017 - B 12 KR 40/16 B
    Darüber hinaus hat das BSG bereits mehrfach auf Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V erkannt, ohne Zweifel an deren Vereinbarkeit mit dem GG zu äußern (vgl BSGE 107, 177 = SozR 4-2500 § 5 Nr. 13; auch BSGE 119, 257 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 27).
  • BSG, 19.08.2015 - B 12 KR 8/14 R

    Krankenversicherung - Auffang-Versicherungspflichtiger - Rentenbezug -

    Auszug aus BSG, 21.09.2017 - B 12 KR 40/16 B
    Darüber hinaus hat das BSG bereits mehrfach auf Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V erkannt, ohne Zweifel an deren Vereinbarkeit mit dem GG zu äußern (vgl BSGE 107, 177 = SozR 4-2500 § 5 Nr. 13; auch BSGE 119, 257 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 27).
  • BSG, 20.05.2014 - B 1 KR 5/14 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Gesundheitsfonds -

    Auszug aus BSG, 21.09.2017 - B 12 KR 40/16 B
    Auch die gesetzlichen Regelungen über den Risikostrukturausgleich auf der Grundlage eines Versichertenklassifikationsmodells nach Morbiditätsgruppen hat das BSG bereits für verfassungsgemäß erklärt (BSGE 120, 289 = SozR 4-2500 § 268 Nr. 1).
  • BSG, 29.02.2012 - B 12 KR 5/10 R

    Bundesagentur für Arbeit - Erstattung eines Aussteuerungsbetrages an den Bund in

    Auszug aus BSG, 21.09.2017 - B 12 KR 40/16 B
    Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass ein Beitragszahler in der Sozialversicherung aus seinen Grundrechten grundsätzlich keinen Anspruch auf generelle Unterlassung einer bestimmten Verwendung von Mitteln aus dem Beitragsaufkommen herleiten und allenfalls geltend machen kann, der Gesetzgeber habe insoweit äußerste verfassungsrechtliche Grenzen überschritten (vgl BSGE 110, 130 = SozR 4-4200 § 46 Nr. 2, Leitsatz 2 und RdNr 14 ff mwN).
  • BSG, 14.03.2016 - B 12 KR 95/15 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 21.09.2017 - B 12 KR 40/16 B
    Sie nimmt hierbei - ohne weitere (zusätzliche) Erläuterungen - Bezug auf eine Begründung, die sie einer früheren, als unzulässig beurteilten Nichtzulassungsbeschwerde (B 12 KR 95/15 B) seinerzeit - unter dem 8.10.2015 - beigefügt hatte.
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